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Aus der Einfürung von: alt-katholisch - zeitgemäß

Wer zum ersten Mal mit dem Wort "alt-katholisch" konfrontiert wird, zeigt sich erfahrungsgemäß erstaunt: dieses Wort und die Konfessionsrichtung sind meist unbekannt und lassen auch nicht unbedingt auf eine offene Kirche schließen. Klingt das Wort "Alt" doch zumindest in diesem Zusammenhang nach konservativ, veraltet, engstirnig. Die "katholische" Kirche, wie sie in der Bundesrepublik normalerweise benannt wird, ist ja bekannt, und diese Kirche empfinden viele als "altmodisch" oder "von Gestern". Muss da nicht alt-katholisch noch erstarrter sein?
Doch bald erkennen die Fragenden, dass es sich bei dieser Kirche tatsächlich um eine ganz andere katholische Kirche handelt, in der vieles von dem verwirklicht worden ist, was sich manche Katholiken aus der römisch-katholischen Kirche gerne wünschen.

Getreu ihrer Verpflichtung auf die alte und ganze Kirche anerkennt die alt-katholische Kirche als einzige Bekenntnisgrundlage den Glauben der ganzen Kirche, wie er im apostolischen und nicänischen Glaubensbekenntnis un in den allgemeinen Konzilien des ersten Jahrtausends ausgesprochen ist. Das heißt für sie nicht, dass mit dem altkirchlichen Dogma die Grenze jeglicher Lehrbildung erreicht ist, wohl aber, dass die Lehrmeinungen der späteren Teilkirchen - wie die über Rechtfertigung und Gnade, Kirche und Sakrament - in innerer Übereinstimmung stehen müssen mit den Grunddogmen der alten Kirche.
Über der Kirche steht Jesus Christus selbst. Seine Stimme, die uns im Zeugnis der Heiligen Schrift unmittelbar entgegentritt, kann nur in der freien Entscheidung des Glaubens und des Gewissens entgegengenommen werden. Die Kirche muss, um Kirche Christi zu sein, frei sein zur Bindung an das Wort ihres Herrn. Darum verbindet die alt-katholische Kirche mit dem Prinzip der katholischen Gebundenheit an die altkirchliche Tradition das der evangelischen Freiheit.

Nach denselben Prinzipien ist in der alt-katholischen Kirche die altkirchliche Verfassung wiederhergestellt. Sie ist eine beschöfliche und synodale zugleich. Sie hat damit Forderungen erfüllt, wie sie im Kampf gegen die Machtansprüche des Papsttums von den großen innerkirchlichen Reformbewegungen der Vergangenheit immer wieder erhoben worden sind, vom Konziliarismus des 15. Jahrhunderts, vom Gallikanismus und vom Jansenismus in Frankreich, vom Febronianismus in Westdeutschland, vom Josephinismus in Österreich und Oberitalien und unter dem Einfluss von Männern wie Sailer, Wessenberg, Hirscher und Möhler zuletzt noch vom liberalen Katholizismus des 19. Jahrhunderts.

Durch das Bischosamt hält die alt-kaholische Kirche den Zusammenhand mit der alten und ganzen Kirche aufrecht; in der Einrichtung der Synode, in der Geistliche und Laien - Männer und Frauen - als Abgeordnete ihrer Gemeinden gemeinsam über Fragen des Kultus, der Disziplin und der Verwaltung (nicht aber des Glaubens, die dem allgemeinen Konzil vorbehalten bleiben) beraten, besitzt die Kirche ihr oberstes gesetzgeberisches Organ, in der Synodalvertretung die oberste Exekutivbehörde, während dem Bischof die geistliche Leitung obliegt. Als Ganzes beruht die Verfassung auf dem Gemeinde-Prinzip. Die Kirche in ihrer Gesamtheit kann und soll nichts anderes sein als das, was die einzelne Gemeinde ist und umgekehrt. Darum hat das geistliche Amt, das in seiner frühchristlichen Abstufung als Diakonat, Presbyterat und Episkopat beibehalten ist, die Bedeutung und Funktion eines Dienstes an der Gemeinde. Die Gemeinde selbst ist durch Wiederherstellung des allgemeinen Priestertums der Gläubigen wieder in ihre ursprünglichen Rechte eingesetzt in dem umfassenden Sinne, dass die Laien nicht nur in Leitung und Verwaltung, sondern auch in geistlicher Mitarbeit und aktiver Mitwirkung im gottesdienstlichen Bereich tätig sind.

Im Mittelpunkt des sonntäglichen Gemeindegottesdienstes, der in der Landessprache gefeiert wird, steht die Verkündigung des Wortes und die Feier des Abendmahles in der Form der katholischen Liturgie, in dem die Gläubigen Leib und Blut Christi in beiden Gestalten empfangen.
Neben dem Abendmahl stehen als weitere Sakramente die Taufe und die übrigen Sakramente, die im altchristlichen Sinn erneuert wurden:
Die Firmung als Stärkung der Jugend durch die Kraft des Heiligen Geistes.
Die Buße als Akt der Wiederversöhnung des Sünders mit Gott.
Die Krankensalbung als Sakrament der Stärkung Schwerkranker.
Die Priesterweihe als Bevollmächtigung zur Verkündigung des Wortes und zur Verwaltung der Sakramente.
Die Ehe als unauflösliche Verbindung der Partner.

Bei der Spendung der Sakramente wird jeder Gewissenszwang vermieden. So ist der aus dem Mittelalter stammende Beichtzwang abgeschafft, die Beichte selber aber beibehalten. Die Gläubigen können selbst entscheiden, ob die Vergebung ihrer Sünden in einer freiwilligen Privatbeichte vor dem Priester oder in einer allgemeinen Bußandacht vor versammelter Gemeinde erbitten wollen. Für die Geistlichen ist der ebenfalls erst im Mittelalter zum Kirchengesetz erhobene Zölibatszwang aufgehoben; daher sind die meisten Priester verheiratet. So versucht die alt-katholische Kirche auf der ganzen Linie die Grundanliegen der alten Kirche wieder aufzunehmen und so - im Geist der Freiheit - Zeugnis abzulegen von der Wahrheit der einen und ganzen Kirche. Sie vermeidet dabei alles, was sie unnötigerweise in Gegensatz bringt zu den späteren Teilkirchen. Sie lehnt die Frömmigkeitsübungen ab, die dem ursprünglichen Katholizismus fremd sind, wie das Ablasswesen, Herz-Jesu-Andachten, Reliquien- und Madonnenkult und ist bestrebt, all denen eine kirchliche Heimat zu bieten, die eine katholische Kirche in ihren ursprünglichen Formen suchen.

Zugleich will die alt-katholische Kirche Brücken-Kirche sein für die Wiedervereinigung der getrennten Christen und Kirchen. Die Wiederherstellung der kirchlichen Einheit (Ökumene) war ihr ein wesentliches Anliegen von Anfang an. Schon auf den Unionskonferenzen in Bonn von 1874 und 1875 haben die Alt-Katholiken unter der Leitung Döllingers die ersten Wiedervereinigungsverhandlungen aufgenommen, zunächst mit denjenigen Kirchen, die auf demselben altkirchlichen Boden stehen wie sie, mit den Anglikanern und den Orthodoxen. Dies führte 1931 zur Abendmahls- und Sakramentsgemeinschaft mit der anglikanischen Kirche. Seit ihrem Bestehen hat sich diese Union, in der jede Kirche ihrer Selbständigkeit und Eigenart bewahrt und sich doch eins weiß, überaus segensreich ausgewirkt. Mit den evangelischen Kirchen hat die alt-katholische Kirche von Anfang an Fülung aufgenommen und unterhält zu ihnen freundschaftliche Beziehungen. Im Jahr 1985 wurde eine Vereinbarung zur gegenseitigen Einladung zur Teilnahme an der Feier der Eucharistie geschlossen.
Selbstverständlich hat sich die alt-katholische Kirche auch von Anfang an in der großen Ökumenische Bewegung aktiv beteiligt und ist von Beginn an Mitglied des Ökumenischen Rates der Kirchen. Wenn diese Bewegung vielfach auch von anderen Vorraussetzungen aus um die Einheit der Kirche ringt, als das auf den alt-katholischen Unionskonferenzen der Fall war, so sieht die alt-katholische Kirche in der weltweiten Ökumene unserer Tage, der alle nicht römisch-katholischen Kirchen angehören, doch eine Erfüllung und Bestätigung ihres eigenen ursprünglichen Wollens: Kirche zu sein in der Einheit mit allen, die Jesus Christus als ihren Herrn und Heiland anerkennen. Die Sendung, die sich in ihrer Geschichte, in ihrem Wesen und in ihrer Gestalt - in Lehre, Verfassung und Gottesdienst - aber auch in ihrer Stellung als Brücken-Kirche abzeichnet, sucht die alt-katholische Kirche zu erfüllen, in dem sie sich in ihrem eigenen Handeln, aber auch in ihren Beziehungen zu den anderen christlichen Kirchen an das Wort hält: in necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas - im Notwendigen Einheit, in Zweifelsfragen Freiheit, in allem die Liebe!

Dies hat für uns neben den bereits angeführten unter anderem weitere praktische Konsequenzen:
Für uns ist es wichtig, dass alle Menschen zur Teilnahme an der Kommunion eingeladen sind und nicht schon allein deshalb ausgeschlossen werden, weil sie z. B. nicht unserer Kirche angehören.
Für uns ist es wichtig, dass Familienmitglieder, die nicht alt-katholisch sind, nicht zum Übertritt überredet werden oder dass ihnen sogar vorgeschrieben wird, in welcher Konfession die Kinder zu taufen sind.
Für uns ist es wichtig, dass Geschiedene nicht exkommuniziert werden. Eine Ehescheidung ist ein schmerzlicher Einschnitt im Leben. Gerade dann dürfen Menschen bei uns erfahren, dass sie nach wie vor alle Rechte und Pflichten in der Gemeinde haben wie jeder andere. Es besteht unter Umständen die Möglichkeit zu einer erneuten kirchlichen Eheschließung.
Für uns ist es wichtig, dass in unserer Kirche auf Frauen Priesterin und Bischöfin werden können. Seit 1996 haben wir Frauen im Priesteramt.


Literatur (Auswahl):
Eingestimmt. Gesangbuch des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken
Gottzeit. Gebetbuch des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland.
Joachim Vobbe, Brot aus dem Steintal. Bischofsbriefe.
Im Himmel Anker werfen. Vermutungen über Kirche in der Zukunft. Hrsg. Von Angela Berlis und Matthias Ring.
Heinrich Reusch. Bericht über die 1874 und 1875 zu Bonn gehaltenen Unions-Conferenzen.
Alt-Kath. Pfarrgemeinde Nordstrand. Hoffnung, die in uns lebt.
Matthias Ring. "Katholisch und deutsch".
Christian Flügel. Die Utrechter Union und die Geschichte ihrer Kirchen.
Wolfgang Krahl. Ökumenischer Katholizismus.
Kirche für Christen heute. Taschenbuch.
Urs Küry. Die Altkatholische Kirche.